Wie funktioniert die Verkaufsabwicklung bei Kleininseraten?

Wir bieten Uhren-Sammlern, Fachgeschäften und Liebhabern lediglich eine Plattform für Angebote oder Gesuche im Bereich Uhren. Wir können daher keinerlei Haftung für den Inhalt der Kleinanzeigen übernehmen. Alle Angaben der Kleininserate sind ohne Gewähr.

Für die jeweilige Verkaufsabwicklung sind die Inserenten selber verantwortlich!
Bei Fragen zu den Angeboten wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechenden Inserenten.

Da Angebote in den Kleinanzeigen sowohl von Privaten als auch von Gewerbetreibenden veröffentlicht werden, ist die weitere Abwicklung vom jeweiligen Anbieter abhängig. Angebote in Schweizer Franken sind in der Regel aus der Schweiz, Angebote in Euro in der Regel aus Deutschland etc.

Persönlich würden wir vom Inserenten genauere Angaben zum Artikel und den Zahlungsmodalitäten verlangen. Gerne ist unser Team bereit konkrete Anfragen weiterzuleiten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung und hoffen Ihre Frage entsprechend beantwortet zu haben.

Vorsicht vor Betrügern!

Es ist schon vorgekommen, das Inserenten von Kleinanzeigen von interessierten Kunden eine Anzahlung verlangt haben, die Bestellung wurde dann aber nie zugestellt. Der Anbieter war danach  nicht mehr unter der angegebenen E-Mail Adresse zu erreichen. Schwarze Schaffe gibt es überall, sind aber sicher die Ausnahme. Seinen Sie aber prinzipiell vorsichtig bei Kleinanzeigen ausserhalb des Landes in dem Sie wohnen, insbesondere, England, den USA, Indonesien und Afrika.

Rechtliche Grundlagen der Kleinanzeigen

Der Anbieter ist verpflichtet, den angebotenen Gegenstand, insbesondere dessen Merkmale und Eigenschaften, soweit diese für die Entscheidung eines Interessenten zum Erwerb und die Höhe des von ihm abzugebenden Gebots wesentlich sind, wahrheitsgetreu und verständlich zu beschreiben.

Fehler, die den Wert des Gegenstandes nicht nur unerheblich mindern, dürfen nicht verschwiegen werden. Die Beschreibung des Gegenstandes darf keine Werbung für andere Gegenstände und keinen Verweis (Link) auf andere Informationsquellen (z.B. Websites) enthalten, die nicht ausschliesslich den angebotenen Gegenstand beschreiben. Der Anbieter sichert sowohl UHREN-shop.ch als auch allen Nutzern, die während des Angebotszeitraumes ein Gebot zum Erwerb des angebotenen Gegenstandes abgeben, zu, dass:

a. er berechtigt ist, über den angebotenen Gegenstand frei zu verfügen, sei es, weil er entweder dessen Rechtsinhaber und bei Sachen dessen Eigentümer und Besitzer ist oder er aus sonstigen Gründen die Verfügungsmacht besitzt,
b. dass der angebotene Gegenstand nicht mit Rechten Dritter belastet ist.
Der Anbieter garantiert ferner sowohl UHREN-shop.ch als auch allen Nutzern, die während des Angebotszeitraumes ein Gebot zum Kauf des angebotenen Gegenstandes abgeben, dass der Besitz, das Angebot oder der Verkauf dieses Gegenstandes nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstossen. Insbesondere sichert der Anbieter zu, dass der Gegenstand
a. nicht gestohlen ist,
b. keine Urheberrechte, Patente, Marken, Betriebsgeheimnisse oder andere Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte Dritter verletzt,
c. kein Propagandamittel oder Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen darstellt,
d. weder pornographischen noch jugendgefährdenden Inhalts ist und
e. kein Tier, Tierprodukt oder keine Pflanze darstellt, durch deren Besitz oder Handel geltendes Recht verletzt wird,
f. kein Produkt darstellt, dessen Besitz oder Handel gegen das Arzneimittel- oder Betäubungsmittelgesetz verstösst. Der Anbieter stellt UHREN-shop.ch von allen Kosten frei, die durch Ansprüche Dritter auf Grund des Angebots von Gegenständen entstehen sollten, welche gegen die vorstehend dargelegten Bestimmungen verstossen. Dies beinhaltet auch die Kosten einer eventuellen Rechtsverfolgung. Der Anbieter des Gegenstandes erklärt bereits mit der Einrichtung seiner Auktion die Annahme des höchsten wirksam abgegebenen Kaufangebots eines Bieters. Der Bieter verzichtet auf eine gesonderte Annahmeerklärung, § 151 S. 1 BGB.

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